KOSTEN
&
RAHMENBEDINGUNGEN
ERSTGESPRÄCH
Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen persönlichen Kennenlernen, denn neben der professionellen Methode ist auch die Beziehung zwischen Therapeut*in und Klient*in eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Therapie. Sie sollten ein erstes Gefühl darüber bekommen, ob Sie sich mit Ihrem Anliegen gut aufgehoben und verstanden fühlen. Im Erstgespräch wird vor allem Ihr Anliegen, Ihre Motivation und Erwartungen an die Therapie geklärt, die Rahmenbedingungen besprochen und es werden bereits erste Hilfestellungen gegeben.
THERAPIEDAUER
Die Dauer der Behandlung ist sehr individuell und hängt von der jeweiligen Problemstellung und dessen Schweregrad ab, aber auch von der Therapiemotivation und den Zielen. Sie kann von einigen Sitzung bis zu mehreren Jahren dauern. Der Wunsch nach einer schnellen Besserung ist nachvollziehbar, trotzdem benötigt eine tiefgreifende Therapie ausreichend Zeit. Da eine Therapie eine große finanzielle Belastung darstellen kann, versuch ich die Therapiedauer so kurz wie möglich, aber so lange wie nötig zu halten.
KOSTEN
Eine Therapieeinheit (auch das Erstgespräch) kostet 120 Euro für 60 min (50 min Therapiesitzung + 10 min Vorbereitung und Dokumentation).
Diese 50 min sind für Sie reserviert - auf Ihren Wunsch kann die Sitzung auch kürzer erfolgen, wobei dann trotzdem das volle Honorar zu bezahlen ist.
Die Einheit ist beim vereinbarten Termin entweder bar oder per Bankomat zu bezahlen.
KOSTENZUSCHUSS
Sie habe die Möglichkeit, einen Kostenzuschuss pro Einheit bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen, insofern eine psychische Krankheit oder krankheitswertige Störung (Diagnose nach ICD-10) vorliegt.
Dazu müssen Sie bis zur 2. Sitzung eine ärztliche Bestätigung (Hausarzt oder Facharzt) einholen.
Download Formular: Ärztliche Bestätigung
Dadurch gewährt Ihnen Ihre Krankenkasse einen Kostenzuschuss für die ersten 10 Sitzung. Danach muss ein Antrag auf Weitergewährung des Kostenzuschusses für die Psychotherapie eingereicht werden, den wir gemeinsam ausfüllen.
Wie beim Wahlarztsystem erfolgt die Überweisung des Kostenzuschusses nach Einreichung der Honorarnote bei der Krankenkasse.
Der aktuelle Kostenzuschuss (2023) für Ihre Krankenkasse beträgt:
ÖGK: 31,50 Euro
SVS: 45,00 Euro
BVAEB: 42,40 Euro
Tipps:
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Oft sind Kostenübernahmen auch durch Zusatzversicherungen möglich - klären Sie dies vorab mit Ihrer Versicherung.
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Der SVS Gesundheitshunderter kann für meine Leistungen verwendet werden.
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Die Ausgaben für Psychotherapie können als Krankheitskosten steuerlich geltend gemacht werden Auch Coaching und Supervision für Ihren beruflichen Kontext, können in der Steuererklärung angeführt werden (als Betriebsausgabe oder Werbungskosten).
ABSAGEREGELUNG
Sollten Sie einmal Ihren Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie um eine Absage spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin. Das Ausfallhonorar beträgt ansonsten 110 Euro und muss von Ihnen selbst bezahlt werden, d.h. die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall keine Kosten.
Eine Nachricht per Mail, SMS oder Telefon (auch Mailbox) reicht - somit kann ich den für Sie reservierten Termin rechtzeitig anderweitig vergeben.
SCHWEIGEPFLICHT
Nach § 15 des Psychotherapiegesetzes (§ 14 des Psychologengesetzs) unterliegen alle Inhalte der Sitzung der absoluten Schweigepflicht. Sie dient dem Schutz der Vertrauensbeziehung zwischen Klient*in und Psychotherapeut*in und verbietet die Weitergabe jeglicher Informationen an andere (auch an Angehörige).